Rissprüfung für Anschlagketten
Rissprüfung für Anschlagketten Eine regelmäßige Rissprüfung und Sicherheitsüberprüfung von Anschlagmittel und Hebezeuge entsprechend den Vorschriften, ist durch eine befähigte Person durchzuführen. Dies wird innerhalb der DGUV Regel 100-500 für Anschlagketten und Lastaufnahmemittel genau geregelt. Zusätzlich zur jährlichen Sicht- und Maßprüfung, sind in Abständen von drei Jahren, Anschlagketten einer elektromagnetischen Prüfung auf Rißfreiheit