Wozu eine arbeitsmedizinische Untersuchung?

Eine arbeitsmedizinische Untersuchung soll beurteilen, welchen Belastungen und Gefährdungen ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit ausgesetzt ist. Darauf aufbauend analysiert der behandelnde Betriebsarzt, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen erforderlich sind. Berufskrankheiten sollen dank der Vorsorgeuntersuchung rechtzeitig erkannt und ihnen vorgebeugt werden. Darüber hinaus dient die arbeitsmedizinische Untersuchung der Aufklärung und Beratung von Mitarbeitern. Langfristig hat die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung das Ziel, den Gesundheitsschutz im Unternehmen weiterzuentwickeln, um somit die Leistungsfähigkeit des Betriebes aufrechtzuerhalten.

Die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter ist eine Grundvoraussetzung für ihre dauerhafte Arbeits- und Leistungsfähigkeit – in allen Bereichen des Unternehmens. Einige besonders gefährliche Tätigkeiten oder Belastungen, beispielsweise in der Baubranche oder in der Industrie, erfordern individuelle Vorsorgeuntersuchung und regelmäßige (Nach-)Untersuchungen. In diesen Fällen sind die Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern grundsätzlich zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge verpflichtet. Darüber hinaus können Untersuchungsleistungen freiwillig angeboten werden. Ob die Mitarbeiter diese in Anspruch nehmen, entscheiden sie selbst.

Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind der Regel eine freiwillige Leistung, die Unternehmen ihren Mitarbeitern anbieten. In bestimmten Branchen mit viel körperlicher Arbeit sind Vorsorgeuntersuchungen hingegen Pflicht.

Gefährdungsbeurteilung – Arbeitsmedizinische Untersuchung

Eine Gefährdungsbeurteilung als solche ist grundsätzlich die Basis für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge. Dabei klärt der Betriebsarzt vor allem den Zusammenhang zwischen der ausgeübten Arbeit und möglichen gesundheitlichen Problemen. Er klärt während dieses Prozesses die Arbeitnehmer auf und berät Arbeitgeber – immer unter Berücksichtigung seiner ärztlichen Schweigepflicht. Alle vom Betriebsarzt ermittelten Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Konkrete Untersuchungsergebnisse einzelner Mitarbeiter dürfen nicht an den Arbeitgeber weitergeleitet werden. Der Betriebsarzt darf sich allerdings dazu äußern, ob gesundheitliche Bedenken vorliegen oder ob bei bestimmten Tätigkeiten Auflagen zu erfüllen sind.

Eine arbeitsmedizinische Untersuchung umfasst die folgenden Punkte:

  • Belastungs- und Gefährdungsbeurteilungen

  • Beurteilungen und Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen

  • Vorsorgeuntersuchungen zur Erkennung von Berufskrankheiten

  • Aufklärung und Beratung von Beschäftigten

  • Weiterentwicklung des Gesundheitsschutzes im Unternehmen

Fazit: Welche arbeitsmedizinische Untersuchung in Ihrem Unternehmen gemacht werden, sollten Ihre Führungskräfte in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt festlegen, um die gesundheit Ihrer Mitarbeiter und den Sicherheitsstandard jederzeit aufrecht zu erhalten.

Sie brauchen mehr Info zum Thema arbeitsmedizinische Untersuchung, oder wollen sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen, dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.