Maskenpflicht am Arbeitsplatz – Worauf müssen Unternehmen achten

Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz ist aktuell in vielen Betrieben eingeführt worden. Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsministeriums und der neuen Verordnung, wurde für Unternehmen die Vorgabe zur Verfügungstellung von “medizinischen Gesichtsmasken” gemacht. Uns ist aufgefallen, dass in den Unternehmen hauptsächlich zwei Arten von Masken zum Einsatz kommen. Zum einen der Mund-Nase-Schutz in Form von Operations-Masken und zum anderen Atemschutzmasken in der Ausführung als FFP2/FFP3 mit und ohne Ventil. Aber was genau sind die Unterschiede dieser Masken und worauf müssen Unternehmen achten, wenn sie einen Mund-Nasen-Schutz (MSN) anbieten?

OP-Masken, oder auch Mund-Nasen-Schutz (MNS) genannt, dienen dazu eigene Tröpfchen, die beim Sprechen oder Atmen Mund und Nase verlassen, aufzufangen, sodass Dritte sie nicht einatmen können. OP-Masken sind deshalb keine Atemschutzmasken. Anders dagegen FFP2- Masken, da diese eine Filterfunktion besitzen, die fremde Aerosole, oder Partikel wie Staub, daran hindern in die eigenen Atemwege zu gelangen.

FFP2- Maskenpflicht am Arbeitsplatz

In manchen Unternehmen haben die Führungskräfte kurzerhand allen Beschäftigten die FFP2- Maske verpflichtend zum Tragen gegeben. Dies ist aus arbeitssicherheitstechnischer Sicht nur mit gewissen Regularien machbar, da FFP2- Masken unter den Bereich “Atemschutz-Maske” fallen. Das Tragen von Atemschutz wird in der DGUV Regel 112-190 genau geregelt. Zum einen wäre hierbei die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nötig, aus der hervorgeht, welcher Atemschutz am jeweiligen Arbeitsplatz notwendig ist. Ebenfalls ist eine Betriebsanweisung zu erstellen und für Beschäftigte, die eine FFP2- Maske tragen müssen, wird eine Unterweisung erforderlich.  Auf die zeitliche Begrenzung mit anschließender Pause ist hierbei hinzuweisen. Desweiteren müssen Sie eine betriebsärztliche Untersuchung G26 “Atemschutz” anbieten.

Beim Einsatz von FFP2- Masken auf Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Beschäftigten, Aushang einer Betriebsanweisung, Tragedauer, und das Angebot einer betriebsärztlichen Beratung achten

Bei Masken auf die Echheit achten

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen FFP2-Masken anbieten, achten Sie beim Einkauf auf die Echtheit der Masken, denn es sind unzählige Fake-Produkte im Handel, die keinen ausreichenden Schutz bieten. FFP2-Masken, die alle Normen der DIN EN 149 erfüllen und für den europäischen Markt zugelassen sind, erkennen Sie an den Kennzeichnungen, die sich auf jeder Maske befinden müssen:

  • Angaben zum Hersteller

  • Produktbezeichung

  • Angewandte Norm (hier: EN 149:2001)

  • Schutzklasse (hier: FFP2)

  • CE-Kennzeichnung

  • Haltbarkeitsdatum

Fazit: Wie in Ihrem Unternehmen der Einsatz von Masken in den betrieblichen Ablauf integriert wird, sollten Ihre Führungskräfte in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt festlegen, um den Sicherheitsstandard jederzeit aufrecht zu erhalten.

Sie brauchen mehr Info zum Thema Atemschutzmasken, oder wollen sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen, dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.